§ 1 Geltungsbereich

Die von der Bestatter-Akademie und Bestatter-Akademie Medien angebotenen Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Durch eine Seminarbuchung gibt der Kunde gegenüber der Bestatter-Akademie ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Die Annahme dieses Vertrages kommt erst mit der Zusendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.
(2) Bei Buchungen über das Internet besteht das Angebot in dem Ausfüllen eines Buchungsformulars. Die einzelnen Seminare beinhalten einen dementsprechenden Hinweislink. Nach Eingang des Formulars bei der Bestatter-Akademie erhält der Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung, mit deren Zugang der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.
(3) Für alle Angebote ist in jedem Fall eine vorherige schriftliche Anmeldung (per Brief, Fax oder online über das Internet) erforderlich.
(4) Die Buchungsbestätigung kann ebenfalls elektronisch bzw. per Telefax oder ähnliche fernmündliche Medien erfolgen. Das Schriftformerfordernis ist dadurch jedenfalls erfüllt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Die Bestatter-Akademie bietet zu Schulungszwecken u. a. Tagesseminare für Bestatter mit dem Ziel an, die unternehmerischen Fähigkeiten der Kunden entsprechend weiterzuentwickeln.
(2) Der genaue Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Bestatter-Akademie sowie aus den jeweiligen diesbezüglichen individualvertraglichen Inhalten.
(3) Zusätzliche, über den Einzelvertrag hinausgehende Leistungen werden der Regelung des § 612 BGB entsprechend vergütet.

§ 4 Seminarausfall und Terminverlegung

(1) Für den Fall, dass ein angebotenes Seminar nicht die Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen erreicht oder die maximale Personenanzahl von 16 übersteigt findet das Seminar nicht statt bzw. wird auf mehrere Termine aufgeteilt.
(2) Im Falle einer Aufteilung auf mehrere Termine werden die ersten 16 Anmelder hinsichtlich des Ursprungstermins vorrangig berücksichtigt.

§ 5 Eigentums- bzw. Urheberrechte an den Seminarunterlagen

(1) Das Eigentum an den in den Seminarbeschreibungen zugesicherten Seminarunterlagen geht durch die Übergabe vor und während eines Seminars auf den Kunden über.
(2) Dieser Eigentumsübergang beinhaltet jedoch keinen Verzicht hinsichtlich der Urheberrechte, welche dem jeweiligen Referenten als geistigen Schöpfer des Werkes zustehen.
(3) Die Bestatter-Akademie räumt dem Kunden jedoch das ausschließliche und zeitlich unbefristete Recht ein, die Unterlagen in seinem Unternehmen für eigene Zwecke zu nutzen.
(4) Zudem erhält der Kunde für den Zeitraum nach Beendigung des gebuchten und bezahlten Seminars die Möglichkeit, die Seminarunterlagen aus einem hierfür errichteten Downloadbereich auf der Webseite der Bestatter-Akademie kostenlos herunterzuladen.

§ 6 Zahlungsbedingungen / Teilnahmegebühr und Rücktritt

(1) Der Kunde hat die vertraglich vereinbarte Vergütung bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn dem Konto der Bestatter-Akademie gutzubringen.
(2) Schriftliche Um- und Abmeldungen sind bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 möglich. Danach sind die vollen Seminarkosten zu entrichten. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist nur bis vor Beginn der Veranstaltung möglich. Es entsteht für diesen Fall die o. g. Bearbeitungsgebühr. Eine separate Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist in jedem Fall erforderlich. Ein teilweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie eine teilweise Ersatzteilnahme sind nicht möglich.
(3) Der Kunde darf gegen Vergütungsforderungen der Bestatter-Akademie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

§ 7 Höhere Gewalt / Seminaränderung

(1) Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Ausfall der Räumlichkeiten, z. B. Hotelschließung, oder höherer Gewalt, abgesagt werden.
(2) In einem solchen Fall wird die Bestatter-Akademie die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Für den Fall, dass eine Veranstaltung abgesagt wird, erstattet die Bestatter-Akademie dem Kunden die bezahlte Seminargebühr. Dies gilt ausdrücklich nicht im Falle einer Terminverlegung nach § 4 Absatz 1 dieser AGB.

§ 8 Haftung

(1) Eine über vorstehende Ansprüche hinausgehende etwaige Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bestatter-Akademie. Er findet jedoch keine Anwendung, soweit es sich um eine Haftung wegen Personenschäden handelt.
(2) Haftet die Bestatter-Akademie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung der Bestatter-Akademie auf den vertragstypischen, vernünftigerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadensumfang begrenzt.
(3) Die Referenten der Bestatter-Akademie sind selbstständige Unternehmer und stehen in keinem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis bei der Bestatter-Akademie.

§ 9 Personenbezogene Daten

Der Kunde erteilt hinsichtlich der Erhebung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung eines jeweiligen Vertrages sein Einverständnis, dass im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordene Daten im Sinne der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland von der Bestatter-Akademie und Bestatter-Akademie Medien gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Auf den Inhalt und die Voraussetzungen der Vorschrift des § 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) wird ergänzend verwiesen.

§ 10 Allgemeine Bestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses bzw. soweit hiervon abgewichen werden soll.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz der Bestatter-Akademie sachlich und örtlich zuständige Gericht in Leipzig.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so vereinbaren die Parteien, eine unwirksame oder nicht ausführbare Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck der Bestimmung weitgehend entspricht und zum gewünschten Ziel führt. Die davon nicht betroffenen Bestimmungen bleiben davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Die Vertragssprache ist Deutsch. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet ausschließlich Anwendung.